Röntgentechnik
SPIN erledigt alle nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) behördlich geforderten Prüfungen und deren Aktualisierung
Arbeitssicherheit
SPIN betreut Sie auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit nach den aktuell geltenden Unfallverhütungsvorschriften, unterstützt Sie bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen und führt Begehungen durch. Somit können Sie der zuständigen Berufsgenossenschaft gesetzlich geforderte Betreuungszeiten nachweisen.
Strahlenschutz
Gerne stehen wir als Sachverständige für die Begutachtung von Strahlenschutzmaßnahmen zur Verfügung. SPIN ist als Prüfstelle für Dichtheitsprüfungen sowie als Sachverständigenorganisation für die Prüfung von Bestrahlungseinrichtungen zugelassen.