Tel.: 06359 945860Fax: 06359 9458699goebel [at] spin-gmbh.de

Röntgentechnik

SPIN erledigt alle nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) behördlich geforderten Prüfungen:

  • Sachverständigenprüfung einer Röntgenanlage vor der Inbetriebnahme nach §19 oder §12 StrlSchG inklusive der erforderlichen Kontrolle der vom Hersteller / Lieferanten durchgeführten Abnahmeprüfung
     
  • Wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach spätestens fünf Jahren gemäß §88 StrlSchV. Hierbei übernehmen wir auf Wunsch die Terminverfolgung und erinnern Sie rechtzeitig
     
  • Sachverständigenprüfung einer Röntgenanlage bei wesentlichen Änderungen und Genehmigungsverfahren
  • Beratung in allen Fragen zum Betrieb von Röntgenanlagen und des Strahlenschutzes, beispielsweise erforderliche Maßnahmen zum baulichen Strahlenschutz, Strahlenschutzberechnungen und gerätetechnische Maßnahmen vor der Inbetriebnahme und während des Betriebs
     
  • Beratung zum Thema Abnahmeprüfung Teleradiologie nach DIN 6868
     
  • Abnahme- und Konstanzprüfungen an Röntgentherapieeinrichtungen