SPIN erledigt alle nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) behördlich geforderten Prüfungen:
- Sachverständigenprüfung einer Röntgenanlage vor der Inbetriebnahme nach §19 oder §12 StrlSchG inklusive der erforderlichen Kontrolle der vom Hersteller / Lieferanten durchgeführten Abnahmeprüfung
- Wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach spätestens fünf Jahren gemäß §88 StrlSchV. Hierbei übernehmen wir auf Wunsch die Terminverfolgung und erinnern Sie rechtzeitig
- Sachverständigenprüfung einer Röntgenanlage bei wesentlichen Änderungen und Genehmigungsverfahren
- Beratung in allen Fragen zum Betrieb von Röntgenanlagen und des Strahlenschutzes, beispielsweise erforderliche Maßnahmen zum baulichen Strahlenschutz, Strahlenschutzberechnungen und gerätetechnische Maßnahmen vor der Inbetriebnahme und während des Betriebs
- Beratung zum Thema Abnahmeprüfung Teleradiologie nach DIN 6868
- Abnahme- und Konstanzprüfungen an Röntgentherapieeinrichtungen